Arbeitsverträge

Bei einem Arbeitskonflikt wird Ihr Rechtshelfer sich in erster Linie nach den Vereinbarungen erkundigen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen worden sind. Es ist somit praktisch, wenn die Vereinbarungen schriftlich festgelegt sind, vorzugsweise in einem unterzeichneten

Vertrag. Ein solcher Vertrag sollte einige wesentliche Bestimmungen enthalten, so wie die Personalien von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Art der zu leistenden Tätigkeiten, die Arbeitsstundenzahl pro Woche.

Es gibt auch Bestimmungen, an welche der Gesetzgeber bestimmte Bedingungen stellt, so wie die Probezeitklausel und die Konkurrenzklausel. Sind diese gesetzlichen Erfordernisse nicht erfüllt, so sind derartige Klauseln schon bald ungültig, dies mit allen entsprechenden verfahrensbedingten und finanziellen Folgen. Seien Sie daher stets auf der Hut, wenn Sie derartigen Sonderklauseln zustimmen.

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