Unternehmensrecht

Kunden werben und zufrieden halten. Dazu bedarf es einer gut geölten Maschine. Und dabei gilt es auch, die Angelegenheiten rechtlich und finanziell ordnungsgemäß zu regeln. Dies hängt häufig miteinander zusammen. Hinzu kommt noch, dass die Verrechtlichung der Gesellschaft immer größere Ausmaße annimmt, so dass Unternehmen gezwungen sind, auch die rechtlichen Aspekte der Geschäftsführung im Auge zu behalten, dies zur Gewährleistung von Rechten und zur Schaffung klarer Verhältnisse.

Die Mission unserer Spezialisten im Bereich Unternehmensrecht besteht darin, Sie zu unterstützen und Ihnen die Sorge abzunehmen, so dass Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Ihre Ziele und Aktivitäten sind dabei maßgeblich. Immer dann, wenn es eine schwierige Situation zu meistern gilt, arbeiten wir gerne als Berater und Verbündeter an der praktischen Lösung. Aufgrund unserer umfassenden Erfahrungen sind wir außerdem bestens in der Lage, rechtliche Angelegenheiten vorher ordnungsgemäß zu regeln, und zu vermeiden, dass es spannend wird.

Wir beraten und regeln sowohl in Bezug auf die interne Organisation des Unternehmens und die Verhältnisse zwischen den Eigentümern bzw. Gesellschaftern wie in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Somit sowohl in Handelsangelegenheiten wie auch angesichts Konzernverbindungen.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung für eine Konsultation über Kooperationsformen, Rechtsformen, Gesellschafterverträge, Geschäftsführungsverträge, Konzernstruktur, drohende Konflikte, Ausschlussverfahren, Erwerb oder Veräußerung von Geschäftsanteilen, Neustartszenarien und Reorganisationen. Wir beraten und unterstützen Sie aber auch bei bereits eingeleiteten oder noch einzuleitenden Rechtsverfahren. Zudem bereiten wir auch Stellungnahmeersuchen für Betriebsräte vor und engagieren wir uns für Betriebsräte.

Die Kanzlei berät Sie in allen juristischen Fragen des Unternehmensrechts, darunter u.a.:

  • Übernahmen und Verkauf von Unternehmen
  • Körperschaftsrecht
  • Joint Ventures
  • Franchising
  • Haftung Geschäftsführer & Berater & Arbeitnehmer
  • Klagen, die vor die Kammer für Handelssachen zur Verhandlung gebracht werden
  • Betriebsräte
  • Reorganisationen
  • Neustart (eventuell nach der Insolvenz)
  • Insolvenzantrag und Einwendungen dagegen
  • Beratung zum Insolvenzrecht
  • Schuldentilgung für Unternehmen oder Arbeitnehmer
  • Finanzierung & Sicherheitsleistungen (z.B. Gelddarlehen, KG, Kaution, Pfand, Eigentumsvorbehalt)
  • Handelsrecht
  • Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen
  • (Internationale) Handelsabschlüsse
  • Streitigkeiten zwischen Beteiligten an der juristischen Person (Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Schuldner, Arbeitnehmer usw.)
  • Verbraucherrecht für Unternehmer (Website, Gesprächsleitfaden)
  • Pfändungs- und Vollstreckungsrecht
  • Bankengesetz (Sorgfaltspflicht Banken)