Einfürung in das Verkehrsrecht

Bert Kabel ist ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, hat er mehrere Veröffentlichungen auf seinen Namen stehen. Darüber hinaus fragen die Medien ihn regelmäßig nach seiner Meinung über verkehrsrechtliche Themen. Bert Kabel hat sich auf das Verkehrsrecht im weitesten Sinne spezialisiert. In den Niederlanden, gibt es nur sehr wenige Anwälte, die sich hierauf spezialisiert haben. Sein Wissen erstreckt sich über das Verkehrsstrafrecht, das verwaltungsrechtliche Verkehrsrecht und das Verkehrszivilrecht.

1. Verkehrsstrafrecht

Innerhalb des Verkehrsstrafrechts steht Bert Menschen bei, die unter Verdacht eines Verkehrsdeliktes oder einer Ordnungswidrigkeit stehen. Bei Verkehrsdelikten kann man denken an Artikel 6 Straßenverkehrsgesetz, das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Fahren ohne einem gültigen Führerschein und das Verlassen eines Unfallortes.

Bei Ordnungswidrigkeit kann man denken an Schnellheitsüberschreitungen, Artikel 5 Straßenverkehrsgesetz, drängeln und das Fahren ohne Versicherung.

2. Verwaltungsrechtliches Verkehrsrecht

Neben dem Verkehrsstrafrecht, gibt es auch das verwaltungsrechtliche Verkehrsrecht. Innerhalb des Verwaltungsrechts steht Bert Menschen bei, die mit Verwaltungsmaßnahmen belegt wurden. Hierbei kann der Anlass im Verkehrsstrafrecht liegen.

Wenn jemand unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren ist, kann die zentrale Führerscheinvergabestelle (CBR) Maßnahmentreffen treffen wie z.B. das Auferlegen von einer Nachschulung über Alkohol und Verkehr (EMA-Kurs) oder die Prüfung der Fahrtauglichkeit.
Wenn jemand gefährliches Fahrverhalten gezeigt hat oder zu schnell gefahren ist, kann die zentrale Führerscheinvergabestelle (CBR) manchmal eine Nachschulung über Verhalten und Verkehr (EMG-Kurs) auferlegen.

Der Grund für Verwaltungsmaßnahmen der zentralen Führerscheinvergabestelle (CBR) muss allerdings nicht immer unter das Strafrecht fallen. So kann die zentralen Führerscheinvergabestelle (CBR) auch eine Prüfung der Fahrtauglichkeit oder der Fahrsicherheit auferlegen nach einer eigenen Angabe oder Meldung durch die Polizei.

3. Verkehrszivilrecht

Als letztes steht Bert auch Menschen im Verkehrszivilrecht bei. Dies sind in der Regel Menschen, die an einem Unfall im Straßenverkehr beteiligt gewesen sind. Hierbei können Menschen Schäden an ihrem Fahrzeug erlitten haben, für den sie die verantwortliche Partei haftbar machen möchten. Bert versucht dann, diesen Schäden bei der Gegenpartei zu erholen.

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