Haftungsrecht

Sobald jemand Schaden erleidet, kann eine andere Person hierfür haftbar sein. Bei Haftung geht es um die Frage, ob eine Schadensersatzpflicht entstanden ist, und wenn ja, wer diese Plicht hat und welcher Betrag geleistet werden muss.

Schadensersatzpflicht

Die Frage, ob jemand haftbar ist und ob diese Person eine Schadensersatzpflicht hat, ist in folgenden Situationen von Wichtigkeit:

  • wenn ein Fehler bei ausführenden Tätigkeiten entstanden ist
  • wenn ein Vertrag gebrochen wurde
  • wenn ein Verkehrsunfall entstanden ist
  • wenn ein Arbeitsunfall entstanden ist
  • wenn ein Produkt fehlerhaft oder nicht funktioniert
  • wenn eine Überweisung nicht zeitig erfolgt ist
  • eine Zahlung/Rechnung nicht bezahlt ist

Risikohaftung

Ein großer Missverstand ist, dass nur bei Schuld oder Schuldhaft eine Schadensersatzpflicht besteht. Eine (Rechts)persoon kann nämlich schon eine Schadensersatzpflicht haben, weil er eine bestimmte Rolle, Position oder Qualität hat. Sie können hier an Eltern (die haftbar für die unrechtmäßigen Handlungen ihrer Kinder unter 14 Jahren sind), Arbeitgeber (die haftbar für die Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter sind, welche während ihrer Arbeitszeit erfolgt sind) aber auch an Tierbesitzer (die haftbar für den Schaden, welcher durch ihr Tier entstanden ist) denken. Unternehmen können (probieren) Ihre Haftbarkeit zu verringern, indem sie ihre Verträge optimieren. Unternehmen können viele Probleme umgehen, indem Sie eine gute (oder bessere) Schuldausschluss-Klausel in in Ihre Verträge oder allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen.

Haftungsrecht unserer Anwälte

Unsere Anwälte treten sowohl für Benachteiligte (die Schaden erlitten haben), als auch für diejenigen auf, denen unterstellt wird, dass sie für einen bestimmten Schaden haftbar sind. In beiden Situationen stellen wir fest, ob die „Mängel“ als nicht erfüllte Leistung oder unrechtmäßige Tat zu qualifizieren sind und was die Folgen dieser Qualifizierung sein können. Anhand von dieser Basis beratschlagen, verhandeln und prozessieren wir. Wir arbeiten sowohl für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Produzenten, Abnehmer, selbständige Experten (Professionals), Importeure, auch auch für Privaatpersonen.

Spezialisierte Erfahrung und Kenntnisse

Unsere Anwälte beherrschen das komplette Gebiet des Haftungsrechts, in welchem sich Privaatrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht regelmäßig kreuzen. Wir haben deshalb spezialisierte Kenntnisse des Versicherungsrechts, des Haftungsrechts bei Schaden und des Haftungsrechts von Leitungspersonen und Beratern. Einer der verkomplizierenden Faktoren innerhalb des Haftungsrechts ist das Auftreten von Versicherungen, die den Schaden so gut wie möglich eindämmen wollen. Dank unserer jahrelanger Erfahrung innerhalb der Praxis des Versicherungsrechts wissen wir, wie man Versicherungen dazu bewegt ihre Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag doch noch zu erfüllen. Dadurch können wir gut beurteilen, was Ihre Position ist und Ihre Rechte sind.

Wir beraten Sie bezüglich:

  • Strafrechtliche Haftung
  • Verwaltungshaftung
  • Berufshaftung
  • Produkthaftung
  • Arbeitgeberhaftung
  • Arbeitsunfällen
  • Verkehrsunfällen
  • Materieelen Schaden
  • Körperverletzungen
  • Schaden im Sterbefall
  • Einkommensschaden

Zusammengefasst sind wir in allen Gebieten des Haftungsrechts Ihr Partner. Wenn Sie wissen möchten, was wir für Sie erreichen können, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.